Die SPD-Fraktion im Verband Metropolregion Rhein-Neckar

Windenergienutzung und Zentralörtliche Funktionen in der Diskussion.

Veröffentlicht am 21.11.2010 in Metropolregion

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar nimmt zunehmend Gestalt an.
Mit einem Gutachten der Firma "GEO-NET Umweltconsulting" zum Thema "Windenergiepotenziale" und einem Bericht der Verwaltung über den Stand der Gespräche mit den Kommunen in der Metropolregion zum Entwurf des Regionalplanes befasste sich der Planungsausschuss des Verbandes Region Rhein-Neckar im Rahmen seiner 19. Sitzung im Landratsamt Heidelberg.

Beim Thema "Windenergienutzung" ging es in erster Linie um das weitere Vorgehen bei der Festlegung entsprechender Bereiche auf der Grundlage des vorgenannten Gutachtens (Prüfbericht). Grundsätzlich stimmte die SPD- Regionalverbandsfraktion den vorgeschlagenen Kriterien bei der Ausweisung der Vorrang- und Ausschlussgebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen zu, machte jedoch deutlich, das von einzelnen Gebietskörperschaften bereits auf der Grundlage von Festlegungen der Vorgängerverbände abgeschlossene Vereinbarungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. So hat beispielsweise Theresia Riedmaier, Landrätin des Landkreises Südliche Weinstraße, in einem Schreiben an die Verbandsverwaltung darauf hingewiesen, dass bereits im Jahre 2005, basierend auf einem von der damaligen Planungsgemeinschaft Rhein-Neckar erstellten Gesamtkonzept, vertragliche Vereinbarungen zur Darstellung von Windenergieflächen abgeschlossen wurden. Diese Vereinbarungen müssen bei der Ausweisung entsprechender Flächen im neuen Regionalplan berücksichtigt werden, so die Forderung der Landrätin. Ein Anliegen, das von der SPD-Fraktion in der Sitzung des Planungsausschusses thematisiert und das insbesondere auch von der CDU-Fraktion unterstützt wurde.

Seit Mitte des Jahres 2010 wurden in den rheinland-pfälzischen und den baden-württembergischen Teilräumen der Metropolregion ca. 70 Kommunalgespräche (Abstimmungsgespräche) zum Entwurf des einheitlichen Regionalplans durchgeführt, die ausnahmslos harmonisch und konstruktiv verlaufen sind, informierte Leitender Direktor Christoph Trinemeier im Rahmen des Sachstandsberichts zum Stand der Planungen. Helmut Beck, stellv. Ausschussvorsitzender, dankte den Mitarbeitern der Verbandsverwaltung für die Erledigung dieser "Mammutaufgabe", die eine Menge Zeitaufwand in Anspruch nehme, sich aber sehr positiv auf das weitere Verfahren auswirken wird. Einen Bereich sprach Helmut Beck in seiner Stellungnahme an; den Wunsch einiger Kommunen auf eine Höherstufung der bislang zugewiesenen zentralörtlichen Funktionen. So besteht hier beispielsweise der Wunsch die beiden hessischen Gemeinden Hirschhorn und Neckarsteinach sowie die baden-württembergische Gemeinde Schönau zu einem gemeinsamen Unterzentrum aufzustufen; bislang sind diese 3 Kommunen als sog. Kleinzentren ausgewiesen. Hierzu führte Beck aus, dass der Regionalplan zwar für die Ausweisung von Unterzentren zuständig sei, während die Ausweisung von Mittel- und Oberzentren durch die entsprechenden Landesplanungen erfolgt, man jedoch keine falschen Hoffnungen seitens des Verbandes erwecken dürfe. Zuerst seien die Kommunen in der Pflicht entsprechende Anträge zu formulieren und diese mit einer realistischen und realisierbaren Konzeption zu untermauern. Ansonsten bestehe wohl kaum die Möglichkeit einer Höherstufung; dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass seitens der Genehmigungsbehörden (Ministerien) in diesem Bereich sehr restriktiv verfahren werde.

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