Die SPD-Fraktion im Verband Metropolregion Rhein-Neckar

Verband Metropolregion Rhein-Neckar

Veröffentlicht am 14.08.2017 in Metropolregion

Historie – Gründung – Aufgaben

Helmut Beck, Erster Bürgermeister i. R.
Geschäftsführer der SPD-Fraktion im VRRN

 
Wo liegt der historische Hintergrund für den Verband Region Rhein-Neckar, wann und wie wurde der Verband ins Leben gerufen, was sind die Aufgaben des Verbandes? Diese drei Fragen sind eng miteinander verknüpft und keine kann für sich allein hinlänglich beantwortet werden. Nachdem insbesondere seit der Unterzeichnung des “neuen” Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet am 26. Juli 2005 der Begriff “Metropolregion Rhein-Neckar”  zwar weit über der Hälfte der 2,4 MIO Einwohner dieser Region nicht gänzlich unbekannt ist, doch nur ein kleiner Teil davon kann auch inhaltlich etwas damit verbinden.
 
Und ohne die Geschichte unserer Raumschaft an Rhein und Neckar zu kennen, kann man in der Tat nicht oder nur schwer verstehen, warum gerade in diesem Dreiländereck der Bundesrepublik Deutschland ein Gebilde geschaffen wurde, das über Ländergrenzen hinweg eine enge Zusammenarbeit in vielerlei Hinsicht entwickeln und insbesondere auch umsetzen soll.
 
Doch der Reihe nach:

Die Kurpfalz, ein bis zum Jahre 1803 mehr oder weniger zusammenhängendes Territorium rechts und links des Rheins, erstreckte sich in weiten Bereichen über das Gebiet der heutigen Metropolregion Rhein-Neckar. Mit die Abtrennung des linksrheinischen Teils durch Napoleon im Jahr 1797 und der damit verbundenen Errichtung der sog. Rheingrenze wurde ein über mehrere Jahrhunderte bestehendes Herrschaftsgebiet zerschlagen und die einzelnen Teile verschiedenen Staaten zugeteilt. So wurde der linksrheinische Teil nach  Frankreich und seit 1946 in das Land Rheinland-Pfalz eingegliedert, während der rechtsrheinische Teil überwiegend dem Großherzogtum Baden zugeschlagen wurde; die nördlich gelegenen Teile der Kurpfalz wurden Teil des Großherzogtums Hessen.
 
Diese seinerzeitige Teilung besteht praktisch bis zum heutigen Tage fort und seit dieser Zeit gibt es auch Bestrebungen , die “alte” Kurpfalz, in welcher Form auch immer, neu zu beleben und die vorhandenen Grenzen mit den damit verbundenen Hemmnisse zu überwinden. In diesem Kontext spielt Hermann Heimerich, Oberbürgermeister der Stadt Mannheim von 1928 – 1933 u. von 1949 – 1955, eine herausragende Rolle. Insbesondere nach dem zweiten Weltkrieg legte er bereits im Juni 1945 den “Plan einer neuen Provinz Kurpfalz” vor und auch im Zusammenhang mit der Bildung des damaligen Südweststaates im Jahre 1950 lag ein Vorschlag zur Erweiterung dieses Gebietes um die linksrheinische Pfalz auf dem Tisch. Beides wurde jedoch politisch anders entschieden und ist heute Geschichte.
 
Die Bemühungen um eine grenzüberschreitende Organisation im Dreiländereck an Rhein und Neckar waren damit aber nicht beendet und es gab immer wieder Anstrengungen in dieser Richtung. Lange Zeit ohne Erfolg, bis zum 3. März 1969, an dem im Pfalzbau der Stadt Ludwigshafen die Ministerpräsidenten bzw. deren Stellvertreter der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz eine Staatsvertrag unterzeichneten, der die Grundlage für die Schaffung des Raumordnungsverbandes Rhein-Neckar bildete. Dieser umfasste ursprünglich die Bereiche der Vorderpfalz, des Kreises Bergstrasse sowie den Rhein-Neckar-Kreis und die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim; später kamen noch die Südpfalz und der Neckar-Odenwald-Kreis hinzu.
 
Es zeigte sich jedoch schon bald, dass die Vorgaben des zwischenzeitlich aufgestellten Raumordnungsplanes Rhein-Neckar von den einzelnen Teilregionen in vielen Fällen nicht als verbindliche Vorgabe, sondern eher als Empfehlung wahrgenommen wurden, in deren Rahmen man sich relativ frei und ohne Abstimmung mit den anderen Gebieten planerisch bewegen konnte. Dieser von fast allen Akteuren als unbefriedigend empfundener Zustand wurde schließlich mit der Unterzeichnung eines neuen Staatsvertrages im Jahre 2005 und der damit einhergehenden Auflösung der einzelnen Teilregionen beendet. Der neue grenzüberschreitende Verband Region Rhein-Neckar, der sich über ein Gebiet mit einer Größe von 5.600 km² rechts und links des Rheines erstreckte, war geboren und mit einem umfassenden und insbesondere auch mit einem verbindlichen Aufgabentableau ausgestattet; eine wichtige Voraussetzung für die künftige Arbeit.
 
Die Aufgaben des nun bereits fast 12 Jahre bestehenden Verbandes Region Rhein-Neckar sind in dem neuen Staatsvertrag und in der Satzung des Verbandes wie folgt definiert:
 

  • Grenzüberschreitende Wahrnehmung von Aufgaben der Raumordnung, Regionalplanung und Regionalentwicklung durch die Aufstellung eines einheitlichen und verbindlichen Regionalplanes für das gesamte Verbandsgebiet. Dieser umfasst insbesondere die Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen, die Standorte für großflächige Einzelhandelsprojekte, die regionale Freiraumstruktur, sowie die regionale Infrastruktur mit Verkehrswesen, Energie, Wasser- und Abfallwirtschaft.
  • Umsetzungsorientierte Aufgaben im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung und bei regionalbedeutsamen Erholungseinrichtungen.
  • Koordinierung  im Bereich der integrierten Verkehrsplanung und der Energieversorgung.
  • Trägerschaft und Koordinierung regionalbedeutsamer Kongresse, Messen, Kultur- u. Sportveranstaltungen,  sowie des regionalen Tourismusmarketings.

 
Zur Erfüllung dieser regionalbedeutsamen Entwicklungsaufgaben kann der Verband Gesellschaften gründen. Dies ist mit der Bildung des Vereins “Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar e. V.(ZMRN)” und der “Metropolregion Rhein-Neckar GmbH (MRN GmbH)” erfolgt. Beide Einrichtungen nehmen gemeinsam mit dem Verband Region Rhein-Neckar sehr effektiv die Verbandsaufgaben wahr. Insoweit kann die Metropolregion Rhein-Neckar als gelungenes Modell einer beispielhaften Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft angesehen werden.

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