Die SPD-Fraktion im Verband Metropolregion Rhein-Neckar

Regionalplan geht in die öffentliche Anhörung!

Veröffentlicht am 09.06.2012 in Fraktion

SPD-Regionalverbandsfraktion erwartet rege Beteiligung am weiteren Verfahren.
Anfang Juni diesen Jahres hat die Verwaltung des Verbandes Region Rhein-Neckar den Entwurf des ersten einheitlichen Regionalplanes für den Bereich der Metropolregion Rhein-Neckar den am Anhörungs- u. Offenlageverfahren zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme über die Planinhalte übersandt bzw. auf der Internet-Seite www.vrrn.de eingestellt. Das offizielle Beteiligungsverfahren läuft über den Zeitraum vom 11. Juni bis zum 20. August 2012. Bis zwei Wochen nach Ablauf dieser Frist können Anregungen zu dem Planwerk schriftlich oder elektronisch bei der Verbandsverwaltung eingereicht werden. Mit der Genehmigung des aus Textteil und Kartenwerk bestehenden umfangreichen Planwerkes treten die seitherigen Regionalpläne für die baden-württembergischen sowie die rheinland-pfälzischen Teile der Metropolregion und der grenzüberschreitende Raumordnungsplan außer Kraft; alle darin enthaltenen Vorgaben werden durch die Festsetzungen des neuen Regionalplanes ersetzt.

Nachdem durch das neue Planwerk, dessen Planungszeitraum auf ca. 15 Jahre ausgerichtet ist, alle wesentlichen Strukturelemente für die weitere Entwicklung der Region Rhein-Neckar vorgegeben werden, erwartet die SPD-Regionalverbandsfraktion eine rege Beteiligung aller relevanten Stellen sowie einer breiten Öffentlichkeit am weiteren Verfahren; dies gilt in besonderer Weise für die fast 300 Städte und Gemeinden des 5.600 qkm großen Verbandsgebietes mit 2,4 MIO Einwohnern. Es wäre total falsch, die einzelnen Planinhalte nur als unverbindliche Hinweise zu sehen, die im Zweifel relativ unbeachtlich sind; vielmehr trifft zu, dass mit Eintritt der Rechtskraft des ländergrenzüberschreitenden Regionalplanes die darin festgeschriebenen Planziele Gesetzeskraft erlangen und ausnahmslos einzuhalten sind. Spätere Änderungswünsche können nur über aufwendige Regionalplanänderungs- bzw. Zielabweichungsverfahren durchgesetzt werden und bedürfen in jedem Einzelfall einer nachvollziehbaren und stichhaltigen Begründung, stellt SPD-Fraktionsgeschäftsführer Helmut Beck klar.

Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion im Verband Region Rhein-Neckar schon vor längerer Zeit angeboten, vor Ort bei Bedarf die Planinhalte und deren Wirkung zu erläutern und dies auch bereits während der Aufstellungsphase des Planes intensiv praktiziert. Nun jedoch, nachdem die Planungsziele konkret vorliegen, werden wir unsere diesbezüglichen Aktivitäten noch verstärken, so SPD-Fraktionschef Matthias Baaß.

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