Die SPD-Fraktion im Verband Metropolregion Rhein-Neckar

SPD-Regionalverbandsfraktion will “Gordischen Knoten” lösen.

Veröffentlicht am 18.12.2012 in Fraktion

Bild: Philipp Hertzog

Gespräch mit SPD-Abgeordneten aus Baden-Württemberg über Windkraftanlagen!
Das Gesetzeswirrwarr bei der Ausweisung von Bereichen für den Bau von Windkraftanlagen zwischen den drei Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz könnte nicht größer sein. Dies ist für sich allein schon unverständlich genug. Umso größer wird das Unverständnis jedoch dann, wenn man bedenkt, dass die Metropolregion Rhein-Neckar Teile aller drei betreffenden Bundesländer umfasst und im Regionalplan Rhein-Neckar für alle drei Teilbereiche eine einheitliche Regelung gefunden werden muss. Bislang ist man jedoch von einer gemeinsamen Festlegung noch meilenweit entfernt.

Der vom Regionalverband angestrebten dreistufigen Regelung am nächsten kommt derzeit das Land Rheinland-Pfalz, wo sich zwischenzeitlich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass man neben sog. Vorranggebieten und “weißen”, also auch für Windkraft offene Flächen, in begründeten Fällen zusätzlich  Ausschlussgebiete festlegen kann, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschlossen bleibt, wie z. B. der Haardtrand.

In Hessen dagegen dürfen derzeit Windkraftanlagen nur in ausgewiesenen Vorrangflächen errichtet werden, während alle übrigen Bereiche für Windkraftanlagen absolut tabu sind. Es zeichnet sich derzeit jedoch ab, dass diese relativ unflexible Vorgabe in Richtung der rheinland-pfälzischen Regelung geöffnet werden könnte.

Ganz anders jedoch die Situation in Baden-Württemberg, wo für die Regionalplanung zwar die Möglichkeit der Ausweisung von Vorrangflächen besteht, aber auch alle anderen Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung stehen; Ausschlussflächen also nicht ausgewiesen werden dürfen. Eine Vorgabe, die in dieser Form einem regelrechten Wildwuchs Tür und Tor öffnet.
 
Diesen “Gordischen Knoten”, der insbesondere von baden-württembergischer Seite nach wie vor fest geschnürt ist, will die SPD-Fraktion im Regionalverband auflösen, um zu verhindern, dass das Plankapitel “Windkraft” aus dem Regionalplan herausgenommen und erst in einer späteren Teilfortschreibung abschließend formuliert wird. Ein Verfahren, das niemanden befriedigen kann und das daher unter allen Umständen vermieden werden muss.

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Helmut Beck hat daher gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Thomas Funk die Mitglieder der SPD im Landtag von Baden-Württemberg aus dem Bereich der Metropolregion zu einem Gespräch über diese Problematik eingeladen mit dem Ziel, eine an der Sache orientierte und nicht ideologisch bedingte Festlegung in Sachen Windkraft zu erreichen. SPD-Fraktionschef Matthias Baaß hat erst kürzlich im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes der Region für das Jahr 2013 an die Vertreter der “Grünen-Fraktion” in der Verbandsversammlung appelliert, sich nicht länger einer sachbezogenen Lösung zu verschließen und entsprechend der Zielsetzung der SPD-Fraktion auf ihre eigenen Abgeordneten einzuwirken.

Die Vorgabe der Grün-Roten Landesregierung von Baden-Württemberg, bis zum Jahre 2020 10% der Energie über Windkraftanlagen zu erzeugen, ist ohnehin bereits mit den derzeit ausgewiesenen Vorranggebieten leicht erreichbar; dies hat die Verbandsverwaltung Helmut Beck auf dessen ausdrückliche Nachfrage eindeutig bestätigt.

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