Sowohl bei der Realisierung der 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar als auch bei der Einführung eines Sozialtickets geht es vorrangig um die Finanzierung und weniger um die technische Durchführung. Während der weitere Ausbau des S-Bahn nach Norden über Weinheim bis Darmstadt und nach Süden über Schwetzingen, Hockenheim in Richtung Bruchsal u. Karlsruhe bereits mehrfach nach hinten verschoben werden mußte und aktuell als Zeithorizont für die Realisierung das Jahr 2015 im Focus ist, besteht die berechtigte Befürchtung, dass wegen der immensen Kosten für das Projekt Stuttgart 21 - man spricht hier von ca. 5 Milliarden Euro - diese Maßnahme erneut zeitlich zurückgesetzt wird.
Bei der Einführung eines Sozialtickets im Bereich des Verkehrsverbundes müssen als Grundlage für konkrete Beratungen hierüber erst valide Kostenberechnungen auf den Tisch. Ohne Vorliegen konkreter und insbesondere auch nachvollziehbarer finanzieller Auswirkungen für die möglichen Kostenträger eines solchen Tickets, wird man von der kommunalen Seite keine ernsthaften Beschlüsse in dieser Sache erwarten können; dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzsituation der kommunalen Haushalte. Dennoch muss dieses Thema auf der Agenda bleiben; auch mit Blick auf die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Hartz IV bzw. SGB II.