Die SPD-Fraktion im Verband Metropolregion Rhein-Neckar

SPD-Regionalverbandsfraktion informiert sich über 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar

Veröffentlicht am 16.02.2010 in Metropolregion
Gespräch mit VRN - Geschäftsführer Werner Schreiner
  • Wie sieht es mit dem weiteren Ausbau der S-Bahn Rhein-Neckar aus?
  • Wird dieses für die Metropolregion Rhein-Neckar wichtige Infrastrukturprojekt wegen Stuttgart 21 erneut zeitlich nach hinten vorschoben?
  • Wie stehen die Chancen für die Einführung eines "Sozialtickets" für bedürftige Personen im Bereich des Verkehrsverbundes?
Diese und weitere Fragen um den ÖPNV in der Region Rhein-Neckar wollen die Mitglieder der SPD-Fraktion im Verband Region Rhein-Neckar im Rahmen eines Informationsgesprächs mit Werner Schreiner, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN), am Montag, den 22. Februar 2010 erörtern.

Sowohl bei der Realisierung der 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar als auch bei der Einführung eines Sozialtickets geht es vorrangig um die Finanzierung und weniger um die technische Durchführung. Während der weitere Ausbau des S-Bahn nach Norden über Weinheim bis Darmstadt und nach Süden über Schwetzingen, Hockenheim in Richtung Bruchsal u. Karlsruhe bereits mehrfach nach hinten verschoben werden mußte und aktuell als Zeithorizont für die Realisierung das Jahr 2015 im Focus ist, besteht die berechtigte Befürchtung, dass wegen der immensen Kosten für das Projekt Stuttgart 21 - man spricht hier von ca. 5 Milliarden Euro - diese Maßnahme erneut zeitlich zurückgesetzt wird.

Bei der Einführung eines Sozialtickets im Bereich des Verkehrsverbundes müssen als Grundlage für konkrete Beratungen hierüber erst valide Kostenberechnungen auf den Tisch. Ohne Vorliegen konkreter und insbesondere auch nachvollziehbarer finanzieller Auswirkungen für die möglichen Kostenträger eines solchen Tickets, wird man von der kommunalen Seite keine ernsthaften Beschlüsse in dieser Sache erwarten können; dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzsituation der kommunalen Haushalte. Dennoch muss dieses Thema auf der Agenda bleiben; auch mit Blick auf die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Hartz IV bzw. SGB II.

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