Die SPD-Fraktion im Verband Metropolregion Rhein-Neckar

Gravierende Ungleichbehandlung in Entschädigungssatzung bereinigt.

Veröffentlicht am 16.12.2014 in Metropolregion

Verbandsversammlung der Region beschließt Änderung der Fraktionsvergütung.
Mit einer überwältigenden Mehrheit hat die Verbandsversammlung der Verbandes Region Rhein-Neckar gegen die Stimmen der Fraktion “Die Grünen” eine Änderung der seit fast 10 Jahren gültigen Entschädigungssatzung im Bereich der Aufwandsvergütung für die Fraktionen beschlossen. Damit wurde neben einer Anpassung an den in diesem Zeitraum stark angestiegenen Mittelbedarf auch eine seit Inkrafttreten der derzeitigen Satzung bestehende gravierende Ungleichbehandlung gerade der beiden großen Fraktionen (CDU, SPD) bereinigt. Bislang berechnet sich die jährliche Aufwandsentschädigung aus einem für alle Fraktionen gleichen Sockelbetrag von 1.500,- € plus einem Betrag i. H. v. 275,- € je Fraktionsmitglied. Dies ergibt umgerechnet je Fraktionsmitglied bei FWV u. GRÜNEN ein Betrag von 462,50 €/a, während sich für die CDU 307,60 €/a und für die SPD 325,- €/a je Fraktionsmitglied ergeben. Diese Zahlen sprechen für sich und brauchen nicht kommentiert werden.

Durch die ab Januar 2015 geltende Anpassung der Fraktionsentschädigung erhöht sich der Sockelbetrag auf einen Betrag i. H. v. 1.500,- € je angefangene 10 Mitglieder, was für die CDU-Fraktion eine Erhöhung von 6.000,- €/a und für die SPD-Fraktion eine Erhöhung von 3.000,- €/a ergibt. Bei den Fraktionen von FWV u. GRÜNEN, die beide je 8 Fraktionsmitglieder haben, ergibt sich keine Veränderung. Aber auch nach der Neuregelung liegen FWV u. GRÜNE mit 462,50 € je Fraktionsmitglied gegenüber CDU mit 438,- € und SPD mit 425,- € immer noch mit Abstand bei der Entschädigung vorne.
 
Während die FWV der von der Verbandsverwaltung vorgeschlagenen Anpassung der Fraktionsentschädigung für die beiden großen Fraktionen vorbehaltslos ihre Zustimmung erteilte, begründeten die GRÜNEN ihre Ablehnung mit der völlig haltlosen Argumentation, dass der Aufwand für alle Fraktionen, unabhängig von deren Größe, gleich ist und dass die Angelegenheit nicht ausreichend in den Gremien vorberaten sei. Während das Argument des gleichen Aufwandes für alle Fraktionen wohl gegen sich selbst spricht, ist zu der angeführten unzureichenden Vorberatung durch die Gremien anzumerken, dass die Satzungsänderung sowohl im Ältestenrat und im Veraltungsrat vorberaten wurde, bevor diese der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Mehr geht bei besten demokratischen Verständnis nun wirklich nicht.

Technik & hosting