Die SPD-Fraktion im Verband Metropolregion Rhein-Neckar

Teilregionalplan “Windkraft” und (noch) kein Ende.

Veröffentlicht am 02.11.2016 in Metropolregion

 

Dritte Offenlage in Sachen Windenergieanlagen erforderlich.

 

Es nimmt schon eher den Charakter einer regionalen Posse an und hat praktisch nicht mehr viel mit verlässlicher und nachvollziehbarer Regionalplanung zu tun, was sich seit Inkrafttreten des ersten einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar vor nun bereits über zwei Jahren in Sachen “Regionalbedeutsame Windenergieanlagen” abspielt und es ist noch sehr wohlwollend ausgedrückt, wenn man dafür den Satz bemüht “Die Sünden der Vergangenheit holen einen immer wieder ein”.

 

Doch zum besseren Verständnis der Reihe nach:

Bei der Aufstellung des ersten gemeinsamen Regionalplans Rhein-Neckar musste beim Plankapitel “Erneuerbare Energien” der wichtige Bereich regionalbedeutsame Windenergieanlagen ausgeklammert und dessen Verabschiedung auf einen noch aufzustellenden Teilregionalplan verschoben werden. Dies deshalb, weil insbesondere das baden-württembergische

Infrastrukturministerium (grün geführt) nicht bereit war, dem lt. Staatsvertrag und Satzung eigentlich zuständigen Verband Region Rhein-Neckar diese Zuständigkeit auch zuzuerkennen. Als Folge dessen entstand ein unentwirrbarer Planungs- u. Zuständigkeitsdschungel, der dazu führte, dass zuerst einmal fast gar nichts mehr lief und insbesondere die Neuerrichtung von Windkraftanlagen praktisch lahmgelegt war. Tausende eingegangener Stellungnahmen, darunter die aus 290 Kommunen, waren seinerzeit bereits ausgewertet und die Arbeit von tausenden Arbeitsstunden motivierter und qualifizierter Mitarbeiter der Verbandsverwaltung war praktisch reif für den Papierkorb. Dies wiederholte sich dann praktisch spiegelbildlich beim Verfahren für die dadurch erforderliche zweite Anhörung und Offenlage der überarbeiteten Planung, zu der erneut über 1.000 Stellungnahmen mit zum Teil zahlreichen Einzelargumenten eingegangen waren. Denn es kam noch schlimmer.

 

In dieses zweite Verfahren platzten die Landtagswahlen in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz mit den bekannten Ergebnissen und entsprechenden Koalitionsvereinbarungen, die sich natürlicherweise erneut mit dem Bereich “Erneuerbare Energien” und hier insbesondere auch mit der Windkraft befassten. Fast erwartungsgemäß wurden dabei wesentliche Festlegungen der Vorgängerregierungen neu gefasst bzw. verändert. Ergebnis: Ein neuer Teilregionalplan ist aufzustellen, erneut werden im Rahmen der Anhörung und der Offenlage über 1.000 Stellungnahmen eingehen und müssen ausgewertet werden.

 

Bei der Beschlussfassung hierüber bei der jüngsten sitzung des Planungsausschusses der Region in Bad Dürkheim brachte es Ausschussvorsitzender Christian Specht auf den Punkt mit der Aussage “Ich mag dies schon gar nicht mehr lesen” und Christoph Trinemeier, leitender Planes des Verbandes schloss sich dem allgemeinen Frust an mit der Bemerkung “Dies ist der Bevölkerung nicht mehr vermittelbar”.

 

Fazit des Berichterstatters: Hätte man das Thema “Regionalbedeutsame Windenergieanlagen” dort belassen, wo dieses eigentlich hingehört, nämlich bei der Regionalplanung, dann wäre dies alles so nicht eingetreten und unsere Kommunen müssten sich nicht fast ausschließlich mit Verfahrensfragen beschäftigen, sondern die Errichtung von Windkraftanlagen wäre bereits voll im Gange. Wie bereits gesagt: “Die Sünden der Vergangenheit . . . . . “.

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