SPD-Fraktionsvorsitzender Helmut Beck sieht keine Notwendigkeit und Möglichkeit, seitens der SPD-Kreistagsfraktion einer eigenen Anlage im Kreisgebiet zuzustimmen.
Sinnvolle und nachhaltige Abfallbeseitigung ist ohne thermische Verwertung und Nutzung schlicht nicht möglich. Dies gilt auch für die im Rhein-Neckar-Kreis anfallenden Abfälle; zumindest was den Bereich des anderweitig nicht verwertbaren Mülls betrifft.
Da der Rhein-Neckar-Kreis keine eigene Müllverbrennungsanlage hat, geschieht dies aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung aus dem Jahre 1992 auf der Anlage in Mannheim (Friesenheimer Insel). Als Gegenleistung hat sich der Kreis verpflichtet, den deponierfähigen Abfall aus Mannheim und Heidelberg zu übernehmen. Der Stadt Heidelberg fällt die Kompostierung des Biomülls zu.
Die seinerzeitigen Verträge wurden von den 3 Partnern unter dem Zwang eines bestehenden Entsorgungsnotstandes abgeschlossen und basieren auf einem vergleichsweise hohe Preisniveau, insbesondere für die Müllverbrennung auf der Anlage in Mannheim. Zwischenzeitlich verbrennen auch weitere Gebietskörperschaften ihren Müll in Mannheim; zahlen dafür jedoch einen erheblich geringeren Preis je Tonne.
Verhandlungen mit der Stadt Mannheim bzw. dem Betreiber der Anlage (MVV) haben bislang zu keinem greifbaren Ergebnis geführt, was bei Kreisverwaltung und AVR dazu geführt hat, die Realisierung einer eigenen Anlage zur thermischen Nutzung von Abfällen und Biomasse ins Auge zu fassen.
In Zeiten, wo gerade im Rhein-Neckar-Raum die regionale Zusammenarbeit richtigerweise in höchstem Maße betont und gefordert wird, wäre der Bau einer eigenen Müllverbrennungsanlage durch den Rhein-Neckar-Kreis nach Auffassung der SPD-Kreistagsfraktion ein Rückfall in kleinkariertes Autarkiedenken. Vielmehr muß die MVV/Stadt Mannheim in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden, daß das von ihr zu Recht beanspruchte Prädikat "Herz und Mittelpunkt" der Europäischen Metropolregion Rhein-Neckar zu sein, auch Verpflichtungen für das Umland nach sich zieht, so SPD-Fraktionsvorsitzender Helmut Beck (Sinsheim).
Dies bedeutet nicht, daß Mannheim die Müllverbrennung für den Rhein-Neckar-Kreis und für die Stadt Heidelberg als Minusgeschäft betreiben soll; es wäre jedoch zumindest fair, den seitherigen langjährigen Partnern eine sog. Meistbegünstigungsklausel einzuräumen, was im Klartext bedeutet, daß diese den auch anderen Benutzern der Müllverbrennungsanlage gewährten jeweils niedrigsten Preis je Tonne anfallenden Mülls berechnen und nicht auf Verträgen, die unter völlig anderen Bedingungen entstanden sind, zu beharren.
Nachdem auch die Kapazität der Mannheimer Müllverbrennungsanlage durchaus in der Lage ist bzw. unschwer in die Lage versetzt werden kann, den anderweitig nicht verwertbaren Müll aus dem Rhein-Neckar-Kreis und aus der Stadt Heidelberg zu verwerten, sieht Fraktionsvorsitzender Beck keine Notwendigkeit und Möglichkeit, seitens der SPD-Kreistagsfraktion einer eigenen Anlage im Kreisgebiet zuzustimmen.